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Roy Erismann
Bundesratskandidat 2019
Ständeratskandidat 2019 im Kanton Zürich
Bundesratskandidat 2018
Bundesratskandidat 2017
Nationalratskandidat 2015 im Kanton Zürich auf der Liste 35 «Schweizer Freiheit und Recht»

Willkommen bei Schweizer Freiheit und Recht !

In der Tätigkeit leistet der Schweizer Bürgerrechtlers Roy Erismann einen initialen Beitrag zur Abschaffung des Verfassungshochverrates in der Schweiz um weiteren Schaden von der Schweiz abzuwenden und allen Bürgerinnen und Bürgern ihre verfassungs- und strafrechtlich verbrieften Freiheitsrechten zu erstreiten. Es ist die Verpflichtung der heutigen Generation den kommenden Generationen eine Schweiz zu hinterlassen in welcher Bürgerinnen und Bürger ein selbstbestimmtes Leben führen können, und nicht ein systembestimmtes Leben welches Verfassungshochverrat zu schützen hat.

Menschen wurden und werden in der Schweiz mit modernsten Tatmitteleinsätzen durch Gewaltanwendung in die Selbsttötung getrieben. Wenn unsere Schweizer Menschenrechte ignoriert werden, liegt ein gesamtgesellschaftliches Problem vor, welches uns alle angeht.

Werden die von uns Schweizer Staatsangehörigen aufgestellten Werthaltungen in der Schweizer Bundesverfassung und des Schweizerischen Strafgesetzbuches ignoriert, akzeptiert die Gesamtgesellschaft das Menschen weiterhin sterben. Das Gewaltsame in den Tod treiben von Menschen in der Schweiz geht weiter. Wenn sich die Schweiz aus «übergeordneten Interessen» von den Werthaltungen, für welche die Schweiz gegründet wurde, verabschiedet, und Menschen in der Schweiz deswegen sterben, geht uns dies alle an.

In den vergangenen 50-60 Jahren wurden in der Schweiz für mutmasslich Milliardenbeträge Elektromagnetische Waffen beschafft. Auf das einzelne Jahr heruntergerechnet ist dies ein kleiner Ausgabenposten in einem sehr viel grösseren Budget. Wie viele Menschen mit diesen Tatmitteln in den Tod getrieben, oder aus Verzweiflung, Hoffnungslosigkeit und vor allem Wehrlosigkeit in die Selbsttötung getrieben wurden, weiss niemand, da zu dieser Kategorie von strafbaren Handlungen keine Statistik publiziert wird. Das Lynchen und Misshandeln von Menschen in der Schweiz mit diesen Tatmitteln findet kein Ende, und hierdurch gehen auch die Selbsttötungen weiter, da Geschädigte keine Strafuntersuchungen erwirken können.

Weshalb dies so ist? Die Erklärung ist sehr einfach. Weil diejenigen, welche die Tatmittel finanzierten, nicht zugeben wollen, dass sie die Tatmittel finanzierten. Wer im geheimen Tatmittel finanziert oder finanzierte, zu welchen keine Strafuntersuchungen geführt werden, ist sich voll bewusst, welche Verantwortung durch die Finanzierung der Tatmitteln für die gelynchten, misshandelten und in die Selbsttötung getriebenen Menschen zu tragen ist. Schweigen ist die Antwort.

Im Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich, RWI, wurde ein Geschädigter von monatelangen Tatmitteleinsätzen abserviert und fortgeschickt.

Wie das Abweisen von Verantwortung in ganz anderer Sache operativ praktiziert wird, ist in der Periodika Schweizer Freiheit und Recht, Ausgabe Nr. 17, Dezember 2022, enthüllt und nachzulesen.

Problemerfassung, Analysen und Lösungen zu erarbeiten ist meine Tätigkeit. Sie, geschätzte Leserin und geschätzter Leser, über das zu informieren was alle privaten und öffentlichen Medienanstalten in Selbstzensur verschweigen, ist der Zweck der Internetplattform re1.ch. Ihnen in der Schweiz eine freie Meinungsbildung zu ermöglichen ist meine redaktionelle Mission.

Es freut mich Ihnen bekannt geben zu dürfen das die Schweizer Nationalbibliothek die Periodika «Schweizer Freiheit und Recht» mit und ab der Ausgabe Nr. 17 neu in den Bibliotheksbestand der Nationalbibliothek Bern aufgenommen hat.

Die Inhalte der aktuellsten Beiträge auf dieser Internetplattform sind nachfolgend kurz erläutert unter Aktuell.

Aktuell

Spendenaufruf

26.12.2025/re • Im Jahre 2025 hat es sich ereignet das in den Schweizer Printmedien, den Radio- und Fernsehanstalten in der Schweiz für alle unüberhörbar bemängelt wurde, die regelbasierte Ordnung funktioniere nicht mehr.

Auch die regelbasierte Ordnung des Verfassungsrechts und Schweizer Strafrechts bei nachrichtendienstlich motivierter Unterwerfungskriminalität gegen Leib und Leben ist in der Schweiz ausser Kraft gesetzt. Die Medienredaktionen praktizieren zur Thematik weiterhin strikte Selbstzensur und meiden bis heute das Gespräch oder den Kontakt.

Die rechtlichen und menschlichen Aspekte der Missachtung der Schweizer regelbasierten Ordnung im eigenen Lande werden auf dieser Webseite demaskiert und aufgedeckt. Mit dem vorliegenden Spendenaufruf möchte ich Sie bitten einen finanziellen Spendenbeitrag zu leisten um das Fortbestehen der journalistischen und publizistischen Aktivität von Schweizer Freiheit und Recht zu ermöglichen.

Unbesehen der Person haben alle Menschen auf Schweizer Territorium das verfassungsrechtlich geschützte Menschenrecht, ohne körperliche Torturen durch Verletzung der körperlichen Integrität, in persönlicher Freiheit und Menschenwürde leben zu dürfen. Ohne Angst und dem Schrecken vor Folter und anderer Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung durch vor Strafverfolgung geschützter nachrichtendienstlich motivierter High-Tech Unterwerfungskriminalität. Angst und Schrecken durch Unterwerfungskriminalität gegen Leib und Leben um in der Schweiz Menschen zu nachrichtendienstlich genehmem Verhalten oder Handeln zu nötigen.

Jeder finanzielle Beitrag – ob klein oder gross – unterstützt die publizistische Aufklärung als Voraussetzung zur Bekämpfung von Folter und nachrichtendienstlichem Missbrauch von Menschen in der Schweiz. Einen Einzahlungsschein können Sie links unten als PDF-Datei auf dieser Internetseite abrufen und ausdrucken.

Für Ihre freiwillige Unterstützung danke ich Ihnen herzlich und grüsse Sie freundlich,

Roy Erismann
Schweizer Bürgerrechtler
Schweizer Freiheit und Recht